Das BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - fördert die Energieberatung im Sinne der Richtlinie mit finanziellen Zuschüssen. Die vollständige Richtlinie mit dem Verfahren der Beantragung und Durchführung der Energieberatung kann auf der Internetseite des BAFA heruntergeladen werden.
Gegenstand der Förderung ist eine ingenieurmäßige Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung bezieht, unter Einbezug der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien mit Hinweisen zur Stromeinsparung.
Viele Hauseigentümer möchten gern Energie sparen, wissen aber nicht immer genau, ob die Vorschläge, die sie bereits von gewerblichen Firmen erhalten haben, zuverlässig sind. Hier soll die -Vor-Ort-Beratung- von geprüften Beratern des BAFA mehr Sicherheit geben.
| Objekt-
Typen (1) |
Anzahl der
Wohneinheiten (WE) (2) |
Unser Beratungshonorar
(ohne Umsatzsteuer) EUR (3) |
Bundesanteil
EUR (4) |
| A | Ein-/Zweifamilienhaus | 700 | 350 |
| B | bis 6 WE | 820 | 410 |
| C | bis 15 WE | 1.150 | 410 |
| D | bis 30 WE | 1.400 | 410 |
| E | bis 60 WE | 1.600 | 410 |
| F | bis 120 WE | 2.100 | 410 |
Wichtig für zuverlässige Ergebnisse der BAFA vor Ort Beratung ist das Vorhandensein aussagefähiger Bauunterlagen (Genehmigungszeichnungen mit Baubeschreibung). Die Qualität der Unterlagen und die Komplexität des Gebäudes beeinflussen den Bearbeitungsaufwand und somit das Honorar.
Für zusätzliche Thermografiegutachten werden Zuschüsse bis 150,- EUR durch das BAFA gewährt.
Die Honorarangaben sind unverbindliche, mittlere Richtwerte. Sie enthalten nicht die Kosten für An- und Abfahrt, etwaige Bearbeitung von KfW-Anträgen oder die Ausstellung des Energieausweises. Hierzu machen wir Ihnen gesondert kostengünstige Vorschläge in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Energieberatung.
Die KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Energiesparmaßnahmen mit mehreren Programmen. Internetseite der KfW zur Information.