BAFA Vor - Ort - Energieberatung;   KfW-Förderbank
EnEV-Energieausweise für Wohn- und Nicht-Wohngebäude,
DENA-Energiepass

Gemäß den Richtlinien über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden (vom 18. Juni 1998, Änderung vom 7. September 2006 und Änderung vom 1. Mai 2008, jeweils veröffentlicht im Bundesanzeiger) können Anträge zur Energieberatung vor Ort noch bis 31.12.2009 gestellt werden. Wir sind antragsberechtigte Energieberater im Sinne der Richtlinie. Sie können sich somit direkt an uns wenden.

Das BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - fördert die Energieberatung im Sinne der Richtlinie mit finanziellen Zuschüssen. Die vollständige Richtlinie mit dem Verfahren der Beantragung und Durchführung der Energieberatung kann auf der Internetseite des BAFA heruntergeladen werden.

Gegenstand der Förderung ist eine ingenieurmäßige Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung bezieht, unter Einbezug der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien mit Hinweisen zur Stromeinsparung.

Viele Hauseigentümer möchten gern Energie sparen, wissen aber nicht immer genau, ob die Vorschläge, die sie bereits von gewerblichen Firmen erhalten haben, zuverlässig sind. Hier soll die -Vor-Ort-Beratung- von geprüften Beratern des BAFA mehr Sicherheit geben.

Art und Umfang der Beratung, Honorar und Höhe der Zuwendung



Objekt-
Typen
(1)
Anzahl der
Wohneinheiten
(WE)
(2)
Unser Beratungshonorar
(ohne Umsatzsteuer)
EUR
(3)
Bundesanteil
EUR
(4)
A Ein-/Zweifamilienhaus   700 350
B bis   6 WE   820 410
C bis  15 WE 1.150 410
D bis  30 WE 1.400 410
E bis  60 WE 1.600 410
F bis 120 WE 2.100 410

Wichtig für zuverlässige Ergebnisse der BAFA vor Ort Beratung ist das Vorhandensein aussagefähiger Bauunterlagen (Genehmigungszeichnungen mit Baubeschreibung). Die Qualität der Unterlagen und die Komplexität des Gebäudes beeinflussen den Bearbeitungsaufwand und somit das Honorar.

Für zusätzliche Thermografiegutachten werden Zuschüsse bis 150,- EUR durch das BAFA gewährt.

Die Honorarangaben sind unverbindliche, mittlere Richtwerte. Sie enthalten nicht die Kosten für An- und Abfahrt, etwaige Bearbeitung von KfW-Anträgen oder die Ausstellung des Energieausweises. Hierzu machen wir Ihnen gesondert kostengünstige Vorschläge in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Energieberatung.

Die KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Energiesparmaßnahmen mit mehreren Programmen. Internetseite der KfW zur Information.



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